Interregionale Kommission §11, Abs. 2 Stiftungsverfassung: Der Stiftungsvorstand entsendet eine Person und den Vorsitzenden der Stiftung. Aus den Partnerregionen können bis zu 2 Mitglieder in die Interregionale Kommission entsandt werden. Ihre Aufgaben bestehen darin, Themenvorschläge für den Jugendpreis zu erarbeiten und die PreisträgerInnen auszuwählen.
Vertreter der Region Emilia-Romagna
Die Mitglieder aus der Arbeitsgruppe Emilia-Romagna nehmen soweit wie möglich geschlossen an den Sitzungen teil.
Vertreter der Region Hessen
Die Mitglieder aus der Arbeitsgruppe Hessen nehmen soweit wie möglich geschlossen an den Sitzungen teil.
Vertreter der Region Wielkopolska
Die Mitglieder aus der Arbeitsgruppe Wielkopolska nehmen soweit wie möglich geschlossen an den Sitzungen teil.